Rat&Tat

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Begriffsbestimmungen

1.1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch jene im Fernabsatz, zwischen der

Holz Marberger GmbH, Bahnhofstraße 9, 6430 Ötztal-Bahnhof, FN 562406v,
(nachfolgend kurz Lieferant genannt)

und ihren Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB ) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Geschäftsbeziehungen im Fernabsatz sind solche, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer geeigneter Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. Unter dem Begriff Fernkommunikationsmittel werden unter anderem das Internet und die elektronische Post (Email) verstanden.

1.3. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher im Sinne des 1 Konsumentenschutzgesetz ( KSchG ). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die eine auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit betreibt und für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens zählt. Verbraucher ist jede Person, für die das nicht zutrifft.

1.4. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer der Lieferant hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfül-lungshandlungen des Lieferanten gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen.

1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fortan auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen eine Auffor-derung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2. Der Kunde kann auf die Aufforderung des Lieferanten mündlich oder schriftlich ein Angebot abgeben. Der Vertrag kommt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung des Lieferanten, durch Unterfertigung eines Vertrages durch den Lieferanten und den Kunden (oder durch seine Bevollmächtigte wie etwa von ihm beauftragte Architekten, Ziviltechniker, Generalunternehmer) oder durch faktische Lieferung durch den Lieferanten zustande. Der Kunde hat sich vorvertragliche Erklärungen und Kenntnisse seiner Bevollmächtigten vollinhaltlich zurechnen zu lassen.

2.3. Die Darstellung des Produktsortiments auf http://www.holz-marberger.at und auf http://shop.holz-marberger.at stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unver-bindlichen Online-Katalog dar. Alle Beschreibungen der Kaufobjekte, Farbdarstellungen und dergleichen mehr sind ungefähre Angaben, insbesondere die zur Beschreibung der Kaufobjekte online abrufbaren Bilder dienen lediglich zur Anschauung und stellen das Vertragsobjekt nicht in jedem Fall naturgetreu dar. Je nach verwendetem Bildschirm können speziell Farbe und Größe unterschiedlich dargestellt werden.

2.4. Beim Vertragsabschluss über den Onlineshop gibt der Kunde durch das vollständige Ausfüllen der Bestellmaske und Anklicken des Buttons Zahlungspflichtig bestellen eine für einen Zeitraum von 7 Werktagen verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absendung der Bestellung wird dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, seine Bestelldaten zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu berichtigen. Die Bestätigung des Eingangs dieser Be-stellung erfolgt unverzüglich durch eine automatisierte E-Mail. Die Annahme der Bestellung durch den Lieferanten erfolgt binnen 7 Werktagen nach dem Absenden der Bestellung durch eine weitere E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

2.5. Dem Lieferanten steht es frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt im freien Ermessen des Lieferanten. Wird der Lieferant eine Online-Bestellung nicht ausführen, erhält der Kunde binnen 7 Werktagen ab Absendung seiner Anfrage eine entsprechende Nachricht.

3. Rücktritt

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Lieferant berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.

3a. Rücktritt Der Kunde ist Unternehmer

Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nicht möglich.

3b. Rücktritt Der Kunde ist Verbraucher

3b.1. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag, welcher im Fernabsatz geschlossen wurde, zurücktreten.

3b.2. Vom Rücktritt ausgenommen sind Artikel, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für die weiteren Ausnahmen vom Rücktritt wird auf 18 FAGG verwiesen.

3b.3. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

3c. Rücktritt bei gesonderter Vereinbarung

Ausgenommen von den Beschränkungen nach 3a und 3b sind Verträge, bei denen das Recht des Rücktritts ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Diesfalls sind die Kosten der Rückabwicklung vom Kunden zu tragen.

4. Preise, Zahlungsmodalitäten, Aufrechnungsverbot, Eigentumsvorbehalt

4.1. Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, Nettopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Preisangaben sind freibleibend. Die Versandkosten sind in den angeführten Preisen nicht enthalten, sondern werden erst im Zuge des Vertragsabschlusses zum Preis aufgeschlagen.

4.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Bezahlung der Rechnungen des Lieferanten sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.

4.3. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszwecks auf Kosten, Zinsen und Hauptsachenbetrag in dieser Reihenfolge gewidmet.

4.4. Für die Lieferung in Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Kosten, wie Zölle und Gebühren, anfallen. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen. Hierüber hat sich der Kunde selbstverantwortlich zu informieren. Nähere Informationen finden sich unter anderem auf der Homepage der Europäischen Union unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm

4.5. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist der Lieferant berechtigt, bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz (vgl http://www.oenb.at/isaweb/report.do?report=2.1), bei Verbrauchergeschäften 4 % p.a. zu verrechnen.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Lieferanten entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes sowie bei selbst betriebenem Mahnwesen, € 10,-- pro erfolgter Mah-nung. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden infolge Nichtzahlung unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

4.7. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Lieferanten mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Forderungen gegen den Lieferanten dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

4.8. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger Versandkosten im Eigentum des Lieferanten.

4.9. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Zahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, soweit Zugriffe Dritter auf die im Eigentum des Lieferanten stehenden Waren erfolgen.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere bei Bestellungen im Fernabsatz, Auftragsbestätigungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

5.2. Holz ist ein Naturprodukt. Wuchs, Farbe, Struktur und Maserung sind bei jedem Baum einzigartig. Abweichungen sind holzbedingt und stellen keinen Mangel dar. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Waren am Standort des Lieferanten zu besichtigen und ggf. Beratungsleistungen zu Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, etc. einzuholen.

5.3. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und zu überprüfen. Insbesondere ist zu überprüfen, ob es sich bei der gelieferten oder abgeholten Ware um die bestellte Ware handelt und ob diese hinsichtlich Quantität oder Qualität Mängel aufweist.

5.4. Der Lieferant ist nicht nur bei festgestellten Mängeln sondern bereits bei Unsicherheiten zu kontaktieren, bevor die Waren weiterverarbeitet werden.

5.5. Der Kunde hat den Lieferanten im Falle von Transportschäden nach besten Kräften zu unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung geltend gemacht werden. Der Kunde auch die Verpackung zu untersuchen und bei äußerlich erkennbaren Transportschäden, sofern die Lieferung trotzdem angenommen wird, schon bei Annahme der Lieferung den Schaden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Schäden sind (wenn möglich fotografisch) zu dokumentieren, die Verpackung ist vom Kunden aufzubewahren.

6. Abholung und Lieferung

6.1. Ob die Waren geliefert oder abgeholt werden, wird zwischen dem Lieferanten und Kunden im Einzelnen vereinbart. Die Lieferung der Waren erfolgt binnen angemessener Frist. Fixtermine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Lieferanten.

6.2. Eine Lieferung frei Haus versteht sich ohne Abladen.

6.3. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Ist die Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die in der Sphäre des Kunden liegen (z.B. Abwesenheit des Kunden trotz vorheriger Terminabsprache), so trägt der Kunde die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten.

6.4. Liegt der Grund hingegen in einem nicht vorhersehbaren Lieferausfall des Vertragspartners des Lieferanten (Zulieferer, Frachtführer, etc), so behält sich der Lieferant das Recht vor, vom Vertrag unter gleichzeitiger Zurückerstattung der bereits vom Kunden geleisteten Zahlungen zurückzutreten. Gerät der Lieferant aus anderen Gründen in Verzug, so ist dem Lieferanten eine Nachfrist von zumindest 3 Wochen zu gewähren, bevor der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären darf.

7. Gewährleistung

7a. Der Kunde ist Unternehmer

7a.1. Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Käufer dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Die durch den Lieferanten gelieferte Ware ist daher nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Anführung von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens aber binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel vorliegen, beschränkt sich die Haftung des Lieferanten darauf, die vom Kunden zu retournierende Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit gegen eine mangelfreie zu ersetzen.

7a.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern dem Lieferanten ist vorher Gelegenheit zur Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer etwaigen Rücksendung der Waren ist die vorherige Zustimmung des Lieferanten einzuholen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen bzw. aliquoten Teiles des Rechnungsbetrages.

7a.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Übergabe der Ware. Der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen, noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Ansprüche des Kunden wegen zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Lieferanten gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort, als den ursprünglich vereinbarten Lieferort gebracht worden ist. Rügt der Kunde zu Unrecht aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, ist der Lieferant berechtigt, die dem Lieferanten daraus ent-standenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7a.4. Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich erbracht, eine Haftung daraus wird jedoch nicht begründet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Spezifikationen dem vorausgesetzten Gebrauch sowie allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht (Urheber-)Rechte Dritter beeinträchtigen. Diesfalls hält der Kunde den Lieferanten bei einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.

7b. Der Kunde ist Verbraucher

Der Lieferant wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Während dieser Gewährleistungsfrist hat der Kunde zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Austausch der Ware. Wird ein Fehler innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat er nach seiner Wahl auch Anspruch auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).

8. Haftung

8.1. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist vom Kunden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung. Ist der Kunde ein Unternehmer, wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Lieferanten zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

9. Vertragssprache und Erfüllungsort

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz des Lieferanten in 6430 Ötztal-Bahnhof.

10. Schriftlichkeitsgebot

Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.

11. Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Gerichtstand

12.1. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er in Österreich beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Der Lieferant anerkennt den Verbrauchergerichtstand. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

12.2. Zur Entscheidung aller übrigen Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird das am Sitz des Lieferanten sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig von dieser Gerichtsstandvereinbarung ist der Lieferant berechtigt, nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen den Kunden an jedem Ort und vor jedem Gericht geltend zu machen, welches nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere vor dem Sitz- bzw Wohnsitzgericht des Kunden.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.

14. Betreiberinformation

Holz - Marberger GmbH
Bahnhofstraße 9
6430 Ötztal-Bahnhof
Österreich Firmenbuchnummer: FN 562406v
UID Nr. ATU77192235
Tel: +43 5266 8900
Fax: +43 5266 890032
E-Mail: info@holz-marberger.at


Die aktuelle Fassung der AGB kann jederzeit unter http://www.holz-marberger.at/agb abgerufen werden.
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